
Verein Zukunft Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung e.V.
Wir vertreten Eltern von Menschen mit schwersten Behinderungen, die einen Wohnplatz in besonderer Wohnform (ehem. „vollstationäres Wohnen") für ihre erwachsen gewordenen Kinder benötigen.
Hierfür haben wir den Verein „Zukunft Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung e.V." gegründet mit dem Ziel, auf die nachhaltige Schaffung und Förderung von Wohnraumplätzen für erwachsene Menschen mit schwersten Behinderungen hinzuwirken.
Wir wollen außerdem die Lebenswirklichkeit pflegender Eltern von erwachsenen Menschen mit schweren Behinderungen sichtbar machen und setzen uns für die konsequente Umsetzung des in der UN Behindertenrechtskonvention garantierten Wahlrechts der Wohnform ein, einschließlich des Wohnens in besonderen Wohnheimen für Menschen mit Behinderung.
Der Verein tritt für die Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Wohnheimplätzen ein – dafür ist eine starke politische Flankierung erforderlich – sowie einen expliziten Rechtsanspruch auf einen Wohnplatz für erwachsene Menschen mit schweren, komplexen Behinderungen. Uns geht es insbesondere um Wohnplätze mit 24-Stunden-Versorgung (sog. „besondere Wohnformen" oder „gemeinschaftliche Wohnformen"), die für bestimmte Menschen mit starken intellektuellen Einschränkungen in Verbindung mit einer schweren körperlichen oder seelischen Behinderung weiterhin unverzichtbar bleiben.
Weiteres Ziel ist die ausreichende Bereitstellung von Werkstätten, Förderstattplätzen und tagesstrukturierender Beschäftigung für den zweiten Lebensbereich.
Unser Vereinsziel verfolgen wir insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit sowie durch die Zusammenarbeit mit Institutionen, Einrichtungen und anderen Stellen verwirklicht, die sich im Sinne unseres Vereinszwecks betätigen.
Nach der Schule kommt das Nichts
Zurzeit existiert bezüglich der Wohnheimplätze in besonderer bzw. gemeinschaftlicher Wohnform für erwachsene Menschen mit schwersten Behinderungen, insbesondere nach Beendigung der Schulpflicht, eine eklatante Versorgungslücke:
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Es gibt nicht genügend Wohngruppenplätze. Die Wartelisten der Einrichtungen für besonderes Wohnen sind lang. Manche Einrichtungen haben ihre Wartelisten sogar geschlossen.
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Selbst wenn man auf eine Warteliste genommen wird, gibt es kaum Aussicht auf Plätze in planbarer Zukunft, weil die Fluktuation in den Einrichtungen sehr niedrig ist.
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Junge Menschen mit schwersten, komplexen Behinderungen werden deshalb häufig, sobald ihre Schulpflicht endet und sie deshalb die Jugendeinrichtung verlassen müssen, zwangsweise nach Hause zu ihren Eltern geschickt. Die geplante Verselbstständigung und Ablösung vom Elternhaus finden in diesem Fall nicht statt.
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Andere werden in Einrichtungen geschickt, die ihren spezifischen Bedürfnissen nicht entsprechen, z. B. als junger Mensch in ein Altenheim mit der Begründung, dass dort pflegerisches Personal vorhanden ist.
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Gerade die schwierigsten Fälle, schwer mehrfach-behinderte oder schwer autistische Erwachsene mit intellektuellen Einschränkungen, die 24-Stunden-Betreuung erfordern, haben besonders große Schwierigkeiten, Plätze zu bekommen, weil sie einen sehr hohen Betreuungsaufwand und speziell hierauf eingestellte Einrichtungen und Fachkräfte benötigen.
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Selbst ein gefundener Platz bietet keine Sicherheit. Zunehmend werden Betreuungsverträge seitens der Einrichtungen gekündigt – oft unter Berufung auf „Unmöglichkeit der Leistungserbringung" bei steigendem medizinischem Bedarf oder Personalmangel. Schwerstbehinderte Menschen verlieren so von heute auf morgen ihr Zuhause, und Eltern stehen ohne Vorwarnung vor dem Nichts.
Dass sich unser Gemeinwesen ausgerechnet um einige der schwersten Fälle der Behinderung nicht kümmert, sondern betroffene Menschen zu den Eltern schickt, darf aus unserer Sicht nicht akzeptiert werden.
